Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Veranstaltungen der Freiwilligen Feuerwehr Itzenhain / Appenhain e.V.
I. Geltungsbereich
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Konzerte, die vom Verein „Freiwillige Feuerwehr Itzenhain / Appenhain e.V.“ (im Folgenden „Veranstalter“) veranstaltet werden. Sie regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Erwerber sowie Inhaber von Eintrittskarten und der „Freiwilligen Feuerwehr Itzenhain / Appenhain e.V.“. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kartenerwerbers sowie –inhabers haben keine Gültigkeit.
II. Erwerb von Eintrittskarten
Der Erwerb von Eintrittskarten für Veranstaltungen der „Freiwilligen Feuerwehr Itzenhain / Appenhain e.V.“ ist ausschließlich über folgende Wege möglich:
a) Online-Vorverkauf
Der Online-Vorverkauf von Eintrittskarten ist ausschließlich über die offizielle Website des Vereins www.itzenhain.de möglich. Der Kaufbetrag für die bestellten Eintrittskarten inkl. hierin enthaltener Gebühren ist sofort zur Zahlung fällig.
Nach erfolgter Zahlung erhält der Erwerber ein Print-Ticket per Post innerhalb von 10 Tagen zugesandt, welches jeweils zum Eintritt berechtigt. Der Kaufvertrag zwischen Veranstalter und Kartenerwerber kommt erst nach erfolgter Zahlung zustande. Der Online-Erwerb von Eintrittskarten ist längstens bis 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich.
b) Vor-Ort-Vorverkauf
Ein stationärer Vor-Ort-Vorverkauf wird nicht angeboten.
c) Abendkasse
Nach Schließen des Vorverkaufs ist der Erwerb von Eintrittskarten ausschließlich an der Abendkasse zum höheren Abendkassenentgelt möglich. Der Eintrittspreis ist grundsätzlich in bar zu zahlen.
III. Widerrufs- und Rückgaberechte
Umtausch oder Rückgabe von erworbenen Eintrittskarten sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für im Online-Vorverkauf erworbene Karten, da im Bereich der Freizeitbetätigung mit fixiertem Leistungszeitpunkt gemäß § 312 g Abs. 2 S. 1 Zf. 9 BGB eine Ausnahme vom bei Fernabsatzgeschäften sonst bestehenden Widerrufs- und Rückgaberecht besteht, sowie für den Verlust von Eintrittskarten durch den Kunden
Im Falle einer Absage der Veranstaltung durch den Veranstalter sowie eines Ausfalls wird der vollständige Kaufpreis gegen Vorlage der erworbenen Eintrittskarten oder der Zahlungsbestätigung erstattet. Die Rückzahlungen erfolgen im Falle eines Barerwerbs der Eintrittskarten in bar, im Falle der Zahlung per Paypal unbar durch Überweisung auf ein vom Kunden anzugebendes Konto.
IV. Weiterverkauf von Eintrittskarten
Der private Weiterverkauf von Eintrittskarten ist gestattet, ein gewerbsmäßiger Weiterverkauf ist grundsätzlich untersagt.
V. Datenschutz
Die „Freiwillige Feuerwehr Itzenhain / Appenhain e.V.“ wird die vom Kartenerwerber überlassenen Daten vertraulich behandeln. Wir erheben, verarbeiten und verwenden die im Rahmen des Ticketerwerbs erhobenen Daten in den geltenden rechtlichen Grenzen zum Zweck der Durchführung unserer Leistungen. Die „Freiwillige Feuerwehr Itzenhain / Appenhain e.V.“ ist berechtigt, die überlassenen Daten zur Durchführung der Bestellung an beauftragte Dritte zu übermitteln, soweit dies zur Erfüllung des Auftrags erforderlich ist.
VI. Sonstige Regelungen
Der Zutritt zu Veranstaltungen ist nur mit gültiger Eintrittskarte gestattet. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren haben nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten Zutritt.
Der Veranstalter hat keinerlei Einfluss auf Gestaltung, Länge, Inhalt und Lautstärke der Veranstaltung.
Das Anfertigen jedweder Art von Bild- und Tonaufnahmen, auch für den privaten Gebrauch, ist grundsätzlich untersagt. Dies gilt auch für die Benutzung von Mobiltelefonen oder sonstiger Geräte mit entsprechenden Funktionen zum Zweck der Bild- und Tonaufzeichnung.
Für Schäden, die von Besuchern der Veranstaltungen an Einrichtungsgegenständen, Geräten oder sonstigen Einrichtungen des Veranstaltungsortes verursacht werden, haftet der Verursacher.
Den Anweisungen des Ordnungspersonals ist Folge zu leisten. Der Veranstalter behält sich das Recht vor bei Nichteinhaltung einen sofortigen Ausschluss von der Veranstaltung ohne Rückerstattung des Eintrittspreises auszusprechen.
Das Mitführen von pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln, Waffen oder anderen Gegenständen, von denen unter Umständen ein Gefährdungspotential ausgehen könnte, ist untersagt. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, bei Nichtbeachtung einen sofortigen Ausschluss von der Veranstaltung ohne Rückerstattung des Eintrittspreises auszusprechen.
Das Vertreiben rechtsextremistischer Parolen und das Tragen solcher Symbole führen zum sofortigen Ausschluss von der Veranstaltung ohne Rückerstattung des Eintrittspreises.
Die Eintrittskarte verliert bei Verlassen des Veranstaltungsortes ihre Gültigkeit.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung örtlich innerhalb des Gebietes der Gemeinde Gilserberg zu verlegen.
Die Eintrittskarten behalten in diesem Fall ihre Gültigkeit, eine Rücknahme ist ausgeschlossen.
Der Veranstalter haftet nicht für beschädigte, verloren gegangene, gestohlene oder anderweitig abhanden gekommene Gegenstände.
VII. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Gilserberg. Mit dem Kauf einer Eintrittskarte erkennen Sie die vorliegenden AGB als für sich verbindlich an. Sollten ein oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so zieht dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages nach sich. Die unwirksame Regelung wird durch die einschlägige gesetzliche Regelung ersetzt.